Statut des Auswahlverfahrens
Statut des Gewinnspiels "Gewinnspiel zum Nikolausaufenthalt im HENDI CENTRE!" (im Folgenden als "Wettbewerb" bezeichnet)
I. Ausrichter und Organisator des Wettbewerbs
- Auslober und Organisator des Wettbewerbs "Gewinnspiel zum Nikolausaufenthalt im HENDI CENTRUM! " ist die Gesellschaft HENDI CENTRUM, s.r.o, Krajinská 32, 921 01 Piešt'any, ID-Nr.: 17337593, USt.-Nr.: SK2020295178 oder "der Anmelder" und/oder "der Veranstalter").
- In dieser Satzung sind die Regeln des Gewinnspiels, die allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an dem Gewinnspiel, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie die Regeln für die Ermittlung der Gewinner des Gewinnspiels festgelegt. Die vollständige Fassung der Gewinnspielsatzung ist auf der Website www.hendicentrum.com (der Website des Veranstalters) und am Sitz des Veranstalters verfügbar.
- Ziel des Wettbewerbs ist es, den Bekanntheitsgrad des Unternehmens HENDI CENTRUM, s.r.o. zu erhöhen und die Aktivitäten des Veranstalters zu unterstützen.
- Das Gewinnspiel findet auf dem Gebiet der Slowakischen Republik statt und richtet sich an alle Verbraucher, die zum Kauf im Einzelhandel berechtigt sind.
- Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, gebilligt oder verwaltet und ist in keiner Weise mit Facebook verbunden. Facebook hat keine Verpflichtung gegenüber den Teilnehmern.
II. Dauer des Auswahlverfahrens
Die Frist für das Gewinnspiel ist auf den Zeitraum vom 24.11.2021 - 13:00 Uhr bis zum 01.12.2021 10:00 Uhr festgelegt. Die Ziehung der Gewinner findet am 01.12.2021 nach 12:00 Uhr statt.
III. Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigte Personen
An dem Gewinnspiel kann nur eine Person über 18 Jahre mit ständigem Wohnsitz in der Slowakischen Republik (im Folgenden "Teilnehmer" genannt) teilnehmen, die die Facebook-Seite des Veranstalters geliked und das Thema des Gewinnspiels während des Gewinnspielzeitraums auf dem sozialen Netzwerk "Facebook" kommentiert hat. Alle Personen, die diese Bedingungen erfüllen, nehmen automatisch an der Verlosung teil. Es werden drei (3) Gewinner ausgelost, die einen ausgewählten einwöchigen Rehabilitationsaufenthalt für die Person erhalten, die sie in einem Kommentar unter dem Gewinnspiel-Posting entsprechend dem Gewinnspiel-Wortlaut (siehe Taggen von Personen in sozialen Netzwerken über @. Der richtig getaggte Name wird hervorgehoben. Beispiel für korrektes Tagging, z.B. @jandrobny).
IV. Wettbewerbsregeln
- Nur die Personen, die in Art. III. der vorliegenden Satzung genannten Personen.
- Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer mit der Verarbeitung und Weitergabe seiner Daten im Einklang mit diesem Statut einverstanden.
- An dem Gewinnspiel nimmt jede natürliche Person teil, die innerhalb des Zeitraums des Gewinnspiels gemäß Art. II dieser Satzung alle in dieser Satzung festgelegten Bedingungen für die Teilnahme am Gewinnspiel erfüllt.
V. Den Wettbewerb gewinnen
- Die Gewinner des Wettbewerbs erhalten einen einwöchigen Rehabilitationsaufenthalt für die ausgewählte Person je nach Eignung (Rehabilitationskurs für Babys und Kleinkinder, Rehabilitationskurs für Kleinkinder PLUS, Rehabilitationskurs für ältere Kinder und Erwachsene), jeder Gewinneraufenthalt hat einen Wert in der Preisspanne von 975 € bis 1475 €.
- Die Einreichtermine für die gewonnenen Nikolausaufenthalte sind der 06.12.2021 oder der 13.12.2021.
- Die Preise für den Wettbewerb wurden vom Wettbewerbsveranstalter gestiftet.
- Die Gewinne des Gewinnspiels sind nicht gerichtlich einklagbar im Sinne von § 845 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
- Der Preis kann nicht in Bargeld umgetauscht werden.
- Jeder, der die Bedingungen des Wettbewerbs erfüllt, kann gewinnen, aber nur eine Person, die die Bedingungen für die Teilnahme am Rehabilitationsaufenthalt gemäß dem Angebot des Veranstalters erfüllt und einen ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz auf dem Gebiet der Slowakischen Republik hat, kann zusammen mit einer Begleitperson (diese Person kann auch der Gewinner sein) den Preis beanspruchen und somit am Aufenthalt teilnehmen.
- Unterkunft und Verpflegung während des Gewinneraufenthalts sind nicht im Preis inbegriffen.
VI. Benachrichtigung über den Gewinn
- Der Name des Gewinners wird vom Veranstalter durch Bekanntgabe auf dem sozialen Netzwerk "Facebook" unter dem Wettbewerbsbeitrag veröffentlicht.
- Der Gewinner wird außerdem schriftlich benachrichtigt (per privater Nachricht auf Facebook), worauf er innerhalb von 48 Stunden antworten muss. Für den Fall, dass der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden antwortet oder den Preis ablehnt, behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine neue Verlosung durchzuführen, um den Preis an den nächsten Gewinner weiterzugeben.
- Sachpreise, deren Wert den Betrag von 350 € einschließlich Mehrwertsteuer übersteigt, unterliegen mit dem Teil des Betrages, der 350 € einschließlich Mehrwertsteuer übersteigt, der Einkommensteuer nach dem Einkommensteuergesetz in seiner jeweils gültigen Fassung. Der Gewinner ist allein für die Besteuerung des Preises verantwortlich. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Gewinner innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse des Gewinnspiels über den Wert des Preises zu informieren. Der Veranstalter erstattet keine Kosten, die den Teilnehmern im Zusammenhang mit dem Gewinn des Gewinnspiels entstehen.
- Der Preis kann nicht gegen Bargeld eingetauscht oder für die Freigabe eines anderen Preises oder einer anderen Gegenleistung, die dem Wert des Preises entspricht, in Anspruch genommen werden.
- Der Wettbewerbsveranstalter behält sich das Recht vor, den Preis in vergleichbarer Qualität und Wertigkeit zu ändern.
VII. Übergabe des Preises
- Der Gewinner ist verpflichtet, dem Veranstalter die für die Aushändigung seines Gewinns erforderliche Unterstützung zu gewähren. Bei der Kontaktaufnahme mit dem Gewinner ist der Veranstalter berechtigt, die Zustimmung des Gewinners zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Umfang von Name, Vorname, E-Mail, Telefonnummer, Adresse zum Zwecke der Veröffentlichung sowie zum Zwecke der Übergabe und Zustellung des Preises einzuholen.
- Die Bereitstellung dieser Informationen durch den Gewinner ist freiwillig, doch wird die Nichtbereitstellung dieser Informationen als Versäumnis des Gewinners gewertet, die für die Inanspruchnahme des Preises erforderliche Mitwirkung zu leisten. Die Daten des Gewinners werden vom Organisator für einen Zeitraum von maximal 1 Jahr ab dem Datum der Bereitstellung verarbeitet.
- Mit der Angabe der oben genannten Daten erteilt der Gewinner dem Veranstalter die Einwilligung, diese Daten zu verarbeiten und im Rahmen des Vor- und Nachnamens (oder FB-Namens) auf dem sozialen Netzwerk Facebook und auf der Website des Veranstalters des Gewinnspiels zu veröffentlichen.
VIII. Verwirkung von Gewinnen
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter die für die Benachrichtigung und Zustellung des Preises erforderliche Unterstützung zu gewähren.
Der Gewinner verliert seinen Anspruch auf den Preis: a) wenn er den Preis nicht zu dem vom Veranstalter angegebenen Zeitpunkt und Ort einfordert, b) wenn er den Preis nicht innerhalb der in Artikel VI.2 genannten Frist einfordert.
Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, die: a) gegen die vorliegenden Bestimmungen verstoßen haben b) versucht haben, einen Preis in betrügerischer Absicht oder unter Verstoß gegen die guten Sitten zu gewinnen c) in irgendeiner Weise den guten Namen und den Ruf des Veranstalters durch ihre Handlungen geschädigt haben d) die Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel nicht eingehalten habenIX. Wichtige Bedingungen des Gewinnspiels
IX. Wichtige Bedingungen des Auswahlverfahrens
- Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, die Regeln des Wettbewerbs während seiner Dauer einseitig zu ändern, die Aktion zu verkürzen, zu verschieben, auszusetzen oder ganz abzusagen, ohne dass es zu einer Entschädigung kommt.
- Der Ausrichter des Wettbewerbs behält sich außerdem das Recht vor, die Ordnungsmäßigkeit der Teilnahme einzelner Teilnehmer am Wettbewerb zu überprüfen sowie einen Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen, wenn der Verdacht einer Manipulation oder Beeinflussung der Ergebnisse des Wettbewerbs besteht.
- Weder die Teilnahme am Gewinnspiel noch die Preise können rechtlich eingefordert oder alternativ in Geld erfüllt werden.
- Personen, die die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb nicht erfüllen oder gegen die Regeln verstoßen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
- Außerdem ist der Veranstalter nicht für die Zustellung der Nachricht verantwortlich, mit der die Informationen über den Preis übermittelt werden.
- Personen, die in einem Arbeits- oder ähnlichen Verhältnis zum Veranstalter stehen oder die unmittelbar an Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind, dürfen nicht an dem Gewinnspiel teilnehmen. Mitarbeiter des Veranstalters, Auftragnehmer und kooperierende Unternehmen, die mit der Organisation des Gewinnspiels in Verbindung stehen, insbesondere Personen, mit denen diese Unternehmen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel zusammengearbeitet haben, sowie deren nahestehende Personen im Sinne von §116 des Bürgerlichen Gesetzbuches, sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen. Nimmt eine solche Person an dem Gewinnspiel teil und wird sie Gewinner, so hat sie keinen Anspruch auf den Gewinn und der Gewinn wird ihr nicht ausgehändigt; wurde ihr der Gewinn ausgehändigt, so ist sie verpflichtet, den Gewinn auf schriftliche Aufforderung des Veranstalters unverzüglich an diesen zurückzugeben oder dem Veranstalter den vollen Wert des Gewinns zu erstatten. Der Preis oder die Teilnahme am Gewinnspiel kann nicht auf dem Rechtsweg eingefordert werden.
- Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist freiwillig. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den in der Satzung festgelegten Regeln des Gewinnspiels einverstanden.
- Mit der Anmeldung zum Gewinnspiel kann der Teilnehmer dem Veranstalter die Erlaubnis erteilen, Werbe- und Marketingmaterial zu versenden.
X. Datenschutz
- Der Teilnehmer erkennt an, dass er durch seine freiwillige Teilnahme am Gewinnspiel dem Veranstalter des Gewinnspiels gemäß dem Gesetz Nr. 18/2018 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden "Datenschutzgesetz") und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (im Folgenden "Verordnung") freiwillig in die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Identifizierung und der Kontaktdaten für die Dauer des Gewinnspiels und der Auswertung des Gewinnspiels einwilligt, maximal jedoch für einen Zeitraum von (1) Jahr ab dem Datum des Gewinnspielendes.
- Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer, dass er sich seiner Rechte gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten und der Verordnung bewusst ist.
- Die Informationspflichten nach Art. 13 der Verordnung werden durch die auf der Website des Anmelders (www.hendicentrum.com) veröffentlichten Datenschutzbestimmungen erfüllt.
- Die Angabe von personenbezogenen Daten ist freiwillig. Es findet keine grenzüberschreitende Übermittlung in Drittländer statt.
- Personenbezogene Daten werden nur auf der Grundlage spezieller Vorschriften an Dritte weitergegeben, z. B. an das Finanzamt oder die Slowakische Handelsinspektion.
- Der Teilnehmer hat das Recht, seine Zustimmung schriftlich am Sitz des Veranstalters oder persönlich zu widerrufen, ansonsten erlischt die Gültigkeit der Zustimmung nach einem Jahr.
XI. Schlussbestimmungen
- Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich jeder Teilnehmer mit den Regeln dieses Gewinnspiels, wie sie in den vorliegenden Regeln dargelegt sind, einverstanden. Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb bestätigt jeder Teilnehmer außerdem, dass er über diese Regeln informiert wurde.
- Bei Zweifeln, ob die Regeln des Gewinnspiels eingehalten wurden, entscheidet der Veranstalter über das weitere Vorgehen und behält sich das Recht vor, diese Satzung und/oder die Bedingungen des Gewinnspiels nach der Ankündigung des Gewinnspiels zu ändern.
- Diese Satzung kann nur durch schriftliche Änderungen dieser Satzung oder durch die Veröffentlichung einer neuen Fassung der Satzung, die die alte Fassung der Satzung in ihrer Gesamtheit ersetzt, geändert werden.
- Das Gewinnspiel wird als ein Werbewettbewerb im Sinne des § 4 (g) des Gesetzes Nr. 30/2019 Slg. über das Glücksspiel und die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze, in der geänderten Fassung, und ist kein Glücksspiel.
- Weder das Auswahlverfahren noch diese Satzung stellen ein öffentliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages im Sinne von § 276 ff. des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. des Handelsgesetzbuches in seiner geänderten Fassung oder ein öffentliches Versprechen im Sinne von § 850 ff. des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. des Zivilgesetzbuches in seiner geänderten Fassung dar.
- Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder sonstige Ansprüche des Teilnehmers im Zusammenhang mit unrichtig gemachten oder ungenauen Angaben des Teilnehmers sowie im Zusammenhang mit der Nichtanforderung oder Abholung des Gewinns an dem vom Veranstalter angegebenen Ort und Zeitpunkt.
- Der Veranstalter erstattet den Teilnehmern keine Kosten im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Gewinnspiel, der Abholung und/oder Lieferung des Preises oder der Verwendung des Preises.
- Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für die Nichtverfügbarkeit der Website und/oder der Facebook-Seite des Veranstalters aufgrund von Internetausfällen oder elektronischen Angriffen, noch für Leistungen, die nicht direkt vom Veranstalter betrieben werden.
- Der Veranstalter haftet nicht dafür, dass der Gewinner des Gewinnspiels seiner Verpflichtung zur Versteuerung der den gesetzlichen Betrag von 350,- Euro übersteigenden Einnahmen aus dem Gewinn nicht nachkommt.
- Die Satzung (sowie etwaige Änderungen) wird für die Dauer des Gewinnspiels auf der Website des Veranstalters veröffentlicht. Mit der Teilnahme an dem Verbraucherwettbewerb erklären sich die Teilnehmer mit dieser Satzung einverstanden. Der Preis wird dem Gewinner nur dann zuerkannt, wenn er sich mit den Anforderungen der Satzung einverstanden erklärt und diese einhält. Die Bestimmungen dieser Satzung, der Ablauf des Wettbewerbs und die Auswertung seiner Ergebnisse unterliegen den einschlägigen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches der Slowakischen Republik.
- Diese Satzung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter des Ausrichters des Wettbewerbs in Kraft und wird wirksam.